Heinz-Jürgen Lorenzen, Direktor der Büchereizentrale Schleswig-Holstein, im Gespräch

Mit dem Direktor der Büchereizentrale Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Heinz-Jürgen Lorenzen, sprach der ehemalige Leiter der Kulturabteilung im Bildungsministerium des Landes, Dr. Rolf-Peter Carl.

Mit Ihrem Eintritt in den Referendardienst für Öffentliche Bibliotheken war das Berufsziel „Bibliothekar“ klar, aber was war damals Ihr Karriereziel?

Heinz-Jürgen Lorenzen: Ich war ganz unbeschwert und wollte eine Aufgabe, die gesellschaftlich sinnvoll war und mir sowie meiner wachsenden Familie die Existenz sicherte.

Haben Sie später nie Veränderungsabsichten gehabt? Haben Sie Spitzenpositionen wie die Direktion der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt oder Leipzig oder die des Generaldirektors der Berliner Staatsbibliothek nie gereizt?

Mich haben mehr die Öffentlichen Bibliotheken begeistert. Der mir in Schleswig-Holstein eröffnete Gestaltungsspielraum hat mich immer wieder gereizt und neu gefordert. Nur als ein früherer Kulturabteilungsleiter, natürlich nicht Sie, aus meiner Sicht viel zu zögerlich mit den für mich möglichen Beförderungen umging, habe ich mich anderweitig beworben.

Öffentliche Bibliotheken gehören – wie es in der Präambel des Bibliotheksgesetzes heißt – „zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge“. Ihre Unterhaltung ist Sache des kommunalen Trägers. Worin bestehen aus Ihrer Sicht die bibliothekspolitischen Aufgaben des Landes?

Nicht ohne Grund ist die Förderung des Büchereiwesens im Rahmen der Landesverfassung als Aufgabe auch des Landes vorgegeben. Die Verpflichtung des Landes definiert sich aus seiner Ausgleichsfunktion, d.h. aus dem Auftrag, im gesamten Land für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Dies ist – so wie das Büchereiwesen in Schleswig-Holstein organisiert ist – durch eine auskömmliche Finanzierung des Büchereivereins in wirtschaftlicher Weise möglich.

Eine wichtige Aufgabe des Büchereivereins betrifft die kostensenkende Rationalisierung bei allen Büchereien des Büchereisystems durch Dienstleistungen der Büchereizentrale, wie sie in breitem Umfang im Büchereiwesen, aber kaum in einem anderen kulturellen Bereich möglich ist. Diese Aufgabe ist aus finanziellen Gründen sehr zweckmäßig; das wurde auch vom Landesrechnungshof ausdrücklich gewürdigt. Sie kann aber nicht als klassisch-hoheitliche Aufgabe des Landes bezeichnet werden. Die Finanzierung des Büchereivereins über die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs ermöglicht aber die Wahrnehmung dieser Aufgabe.

Das Bibliotheksgesetz ist jetzt seit zwei Jahren in Kraft. Hat es etwas bewirkt oder negative Entwicklungstendenzen gestoppt?

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Rolf-Peter Carl

Bild: c Mau