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April
(Mittwoch) 19:00 - 20:00(GMT+02:00)
Oberhafenquartier
STOCKMEYERSTRASSE 43, 20457 HAMBURG
Online-Vortrag von Frau Prof. Dr. Caroline S. Rapatz (Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung) Der Name eines Menschen ist identitätsprägend. Die Bildung des Nachnamens
Online-Vortrag von Frau Prof. Dr. Caroline S. Rapatz
(Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung)
Der Name eines Menschen ist identitätsprägend. Die Bildung des Nachnamens folgt jedoch in jeder Rechtsordnung eigenen Regeln, die stark voneinander abweichen. Wenn ein Bezug zu mehreren Staaten besteht, stellt sich die Frage, welches Recht maßgeblich sein soll. Die Regeln des Internationalen Privatrechts sind unterschiedlich, sodass aus Sicht verschiedener Staaten unterschiedliche Rechtsregeln anwendbar sind – und ein und derselbe Mensch unterschiedliche Namen trägt. Ist der Zwang, mehrere Namen führen zu müssen, zumutbar, oder gibt es ein „Recht auf Einnamigkeit“? Müssen andererseits Staaten jeden „Import“ eines im Ausland nach fremdem Recht gebildeten Namens akzeptieren? Diese und verwandte Fragen werden seit der Jahrtausendwende in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Grundfreiheiten lebhaft diskutiert.
Der Vortrag beleuchtet die Entwicklung des Internationalen Namensrechts in den letzten Jahren und wirft einen Blick auf die Möglichkeiten für die Zukunft.
Für die Teilnahme benötigen Sie: Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone, idealerweise als Browser Firefox oder Chrome (wenn Sie an der Diskussion teilnehmen möchten, d. h. Fragen im Chat stellen) und eine stabile Internetverbindung. Die Teilnahme ist kostenlos.
Den Link für die Anmeldung finden Sie in Kürze unter https://www.shug.uni-kiel.de/de/sektionen/SHUGonline
SHUG
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