Reisen in die Schatzkammern des kulturellen Gedächtnisses – Ein Bibliotheksreisender in Lübeck am Anfang des 18. Jahrhunderts.

Über Jahrhunderte, seit der Antike, bildeten Bibliotheksreisen eigene Formen des Reisens aus und prägten besondere Typen von Reisenden. Ordensgeistliche besuchten im Mittelalter Klöster, um unikale Handschriften zu studieren und abzuschreiben, die europäischen Humanisten der Renaissance machten es ihnen gleich, ganz im Geiste ihres Mottos „ad fontes“ – auf zu den Quellen unserer abendländischen Kultur – zu gehen.

Spätestens seit dem 16. Jahrhundert gehörten Besuche berühmter Bibliotheken zum Programm der Bildungsreisen junger bürgerlicher Gelehrter wie adliger Nachkommen. Die Motive dieser Besuche waren weitgefächert und reichten von einer reinen ‚touristischen‘ Besichtigung bis hin zur bibliophilen Bücherjagd, auf der so viel wie möglich für die eigene Bibliothek zuhause erbeutet werden sollte. Dafür musste man keinesfalls zum Leser werden, aber wer bis ins Zeitalter des Internet ein Geisteswissenschaftler werden wollte, kam ohne Bibliothek nicht aus und musste, wenn er Seltenes suchte, die Reise dorthin antreten, wo es sich befand oder vermuten ließ. Und da Bibliotheken seit jeher Opfer von Kriegen oder begehrte Beute von Siegern wurden, bedurfte es immer auch der Spurensucher, die verschwundenen Bibliotheken hinterhersuchten.

Diesen und anderen Formen von Bibliotheksreisen und den verschiedenen Typen von Bibliotheksreisenden ging die internationale Tagung nach, die Ende September 2017 in der Eutiner Landesbibliothek auf Einladung der dortigen Forschungsstelle für Historische Reisekultur stattfand und Spezialisten aus mehreren Ländern (Deutschland, Österreich, Ungarn, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Schweden, Lettland und Litauen) zusammenführte. Dem Leser möge ein Bibliotheksreisender des 18. Jahrhunderts, der bis nach Lübeck kam, Geschmack auf dieses spannende Thema machen.

Vom Bibliothekar, der ihn durch die Stadtbibliothek Lübeck führte, hielt er wenig. Dem „Aussehen nach“ wäre dieser nicht mehr als ein Gymnasiallehrer, vielleicht ein ehemaliger Kandidat auf ein Priesteramt, gewesen. Für den Besucher zeigte sich schnell, dass ihm kein gelehrter Bücherkenner gegenüberstand, denn die Bücher, um die dieser Stadtbibliothekar „das meiste Wesen machte“, enthielten nichts Besonderes. Allerdings gefielen dem Besucher zwei praktische Regalsysteme. Das eine stand frei in der Mitte des Raumes und bestand aus zwei Holzregalen, deren Böden „nicht, wie gemeiniglich von gleicher Breite, sondern oben zu nach Proportion der Formate von den Büchern spitz zu gehen, welches nicht allein besser stehet, sondern auch mehr Liecht gibt.“ Die andere gute Idee bot ein auf eine Tür aufgesetztes Regal. Während man ansonsten ein Standregal davor gestellt und jeden Durchgang versperrt hätte, ließ sich diese Konstruktion mit der Tür öffnen, so dass diese benutzbar blieb.

Wie herabwürdigend das Urteil über den Lübecker Stadtbibliothekar wirklich war, wird erst deutlich, wenn man diesen identifiziert. Höchstwahrscheinlich handelte es sich um Zacharias Stampeel (1654–1731), seit 1708 Subrektor des Katharineums und in dieser Stellung zugleich Leiter der Stadtbibliothek. Er stand da schon zu einem Vierteljahrhundert als Rektor oder Konrektor verschiedener Lateinschulen im Schuldienst und sein Uronkel Georg Stampelius hatte als Superintendent 1616 zu den Mitbegründern der Stadtbibliothek in Lübeck gehört. Derjenige, der dieses Urteil fällte, war niemand Geringeres als Zacharias Konrad von Uffenbach (1683–1734), einer der berühmtesten Bibliotheksreisenden und Büchersammler des 18. Jahrhunderts.

Uffenbach war bestens vernetzt und im gelehrten Deutschland seiner Zeit eine anerkannte Autorität im Buch- und Bibliothekswesen. Er brachte über die Jahrzehnte eine exquisite Privatbibliothek zusammen, die um 1720 zehn Räume seines Privathauses an der westlichen Zeil in Frankfurt am Main füllte und mehr als drei Mal so viele Bände zählte wie die Lübecker Stadtbibliothek, die zu dieser Zeit etwa 8.000 Bände besaß. Dennoch hätte sich Zacharias Stampeel über das schlechte Urteil nicht grämen müssen, denn Uffenbach ließ grundsätzlich auf Bibliothekare und auf das öffentliche Bibliothekswesen nichts Gutes kommen. Ob im benachbarten Hamburg oder im weit entfernten Oxford – es gab keinen Bibliothekar, der den Ansprüchen des Frankfurter Patriziers entsprach.

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Axel E. Walter

Eutiner Landesbibliothek