Die Deutschen Schulen in Dänemark nach dem 2. Weltkrieg

Diese Karte von Nordschleswig wurde ca. 1954 für den Unterricht an Deutschen Schulen per Hand gezeichnet

In den Jahren von 1933 bis 1945 hatte sich die deutsche Minderheit gedanklich und organisatorisch nahezu hundertprozentig dem Nationalsozialismus angeschlossen. Einer der Hauptgründe für den hohen Zuspruch war die Volksabstimmung von 1920 und die damit verbundenen Trennung Nordschleswigs von Deutschland. Direkt nach der Volksabstimmung war es das Bestreben der deutschen Minderheit die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark wieder gen Norden zu verschieben. Um dieses Ziel zu erreichen brauchte man einen starken Zusammenarbeitspartner. Diesen dachte man 1933 in den Nationalsozialisten gefunden zu haben. Der große Zuspruch und der Wandel aller organisatorischen Strukturen hin zum Nationalsozialismus hatten nach Kriegsende die Konsequenz einer Zerschlagung der organisatorischen Strukturen der Minderheit. Darunter die Schließung der 30  kommunalen deutschen Schulabteilungen und der 59 deutschen Privatschulen.

Mit den Erfahrungen von 1933 bis 1945 revidierte Dänemark seine liberale Grundhaltung in Bezug auf den deutschen Unterricht in Nordschleswig. Eine Ministerverfügung vom 25. Juni 1945 sorgte für die Schließung aller deutschsprachiger Schulen. Begründet wurde dies mit einer Überprüfung des Lehr- und Lernmaterials. Das Gesetz Nr. 610 vom 21.12.1945 verbot dann die Wiedererrichtung der öffentlichen deutschen Schulabteilungen und nahm den deutschsprachigen Privatschulen das Examensrecht. Das Gesetz gestattete zwar den Unterricht an Privatschulen, aber zu diesem Zeitpunkt war es nicht mehr möglich, die bisherigen Schulgebäude zu nutzen.

Das Gesetz Nr. 500 vom 09.10.1945 ordnete die Rückzahlung von Kriegsgewinnen an. Vereinfacht gesagt Schulden, die das Deutsche Reich bei Dänemark gemacht hatte. Zum Begleichen dieser Schulden wurden auch die Privatschulgebäude der deutschen Minderheit herangezogen. Darüber hinaus waren viele der Lehrkräfte inhaftiert worden, wurden als deutscher Staatsbürger des Landes verwiesen oder mussten auf ihre politische Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Somit war an regulären Unterricht nicht zu denken.

Das Gesetz Nr. 412 von 1946 bestätigte die Aufhebung der öffentlichen deutschen Schulabteilungen und das Verbot der Examensschulen. Trotz der veränderten Grundhaltung Dänemarks konnten 1946 vier deutsche Schulen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Einige Jahre Später konnten auch 13 der „verrechneten“ Gebäude zurück gekauft werden. Auch wenn es keinen Weg zurück zur liberalen Grundhaltung Dänemarks und der öffentlichen deutschen Schulabteilungen gab, so entspannte sich die Lage doch.

Das Gesetz Nr. 214 von 1952 brachte einige Erleichterungen. Die Anerkennung von Lehrkräften konnte nicht mehr frei widerrufen werden, Lehr- und Lesebücher mussten nun nicht mehr vorher genehmigt werden und die deutschen Schulen standen nicht mehr unter der Aufsicht der örtlichen Schulkommissionen, sondern wurden der Kreisaufsicht unterstellt.

Mit dem Gesetz Nr. 165 von 1955 fiel dann auch die gravierendste Einschränkung: Als „Nebenprodukt“ der Bonn-Kopenhagener Erklärungen wurde das Examensverbot für die deutschen Schulen Nordschleswigs aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon wieder 30 deutsche Schulen mit fast 1.000 Schülern. Mit der Eröffnung des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig 1959 konnten Angehörige der deutschen Minderheit auch wieder ihr Abitur an
einer deutschen Schule Nordschleswigs ablegen.

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Hauke Grella,
Leiter der Deutschen Museen Nordschleswig

Im Jahr 1920 waren die Bewohner der Region Schleswig aufgerufen, über ihre Staatszugehörigkeit abzustimmen: Deutsch oder Dänisch? Die sich aus der Volksabstimmung ergebende, bis heute gültige Grenzziehung hinterließ auf beiden Seiten nationale Minderheiten. In Kooperation mit dem Deutschen Museum Nordschleswig beleuchten wir 100 bewegte Jahre Geschichte der deutschen Minderheit in Dänemark durch den Blick auf 100 Exponate des Museums.