Samstag, 27. April 2024

Jüdisches Leben in Schleswig-Holstein

KulturzeitschriftJüdisches Leben in Schleswig-Holstein

Der dauerhafte Aufenthalt von Juden in den Herzogtümern Schleswig und Holstein ist seit Ende des 16. Jahrhunderts nachweisbar. Beschränkt auf das Leben in der Stadt, ausgeschlossen vom Handwerk, dem Landbau und „christlicher Seefahrt“ blieb ihre Zahl im vor allem landwirtschaftlich geprägten Norden gering.

Schon im vierten Jahrhundert lebten Juden in Köln. Bedeutende Gemeinden entwickelten sich etwa an Rhein, Main, Mosel, Neckar und Donau im Mittelalter. In den Herzogtümern Schleswig und Holstein dagegen ist der dauerhafte Aufenthalt von Juden erst seit Ende des 16. Jahrhunderts nachweisbar. Die Kreuzzugspogrome und die noch grausamere Verfolgung während der Zeit der Pest waren vorbei. Die Vorurteile gegen Juden aus diesen Zeiten als angebliche Hostienschänder, Ritualmörder und Brunnenvergifter waren jedoch nicht ausgeräumt. Auch im inzwischen protestantischen Norden galten noch die päpstlichen Berufsverbote, auch dort war ihr Leben durch strikte Auflagen eingeschränkt. Ausnahme waren die wenigen im 17. Jahrhundert planvoll angelegten Städte, die Menschen brauchten, und deshalb als so genannte „Toleranzstädte“ ihre Tore auch für Juden öffneten.

Insgesamt war das schleswig-holsteinische Judentum kleinstädtisch. Beschränkt auf das Leben in der Stadt, ausgeschlossen vom Handwerk, dem Landbau und „christlicher Seefahrt“ blieb ihre Zahl im vor allem landwirtschaftlich geprägten Norden gering. Ihr Anteil an der Bevölkerung machte kaum je mehr als ein halbes Prozent aus.

Tür an Tür mit Christen

Ein Geleit- oder Schutzbrief für Juden in Altona aus dem Jahre 1584 ist älteste überlieferte Quelle. Auch für Wandsbek gibt es Hinweise einer jüdischen Niederlassung aus dieser Zeit. Seit dem frühen 17. Jahrhundert ließen sich Juden in Glückstadt, Lübeck, Moisling, Friedrichstadt, Elmshorn, Rendsburg, Kiel, Burg auf Fehmarn, Segeberg und Ahrensburg nieder oder gründeten Gemeinden. Auch waren seit dem 18. Jahrhundert vereinzelte jüdische Familien in Schleswig, Plön, Stockelsdorf, Eutin, Flensburg und Neumünster zugelassen. Ghettos, wie immerhin noch bis 1796 in Frankfurt am Main, existierten nicht. So lebte man zwar in einem rechtlich und sozial beschränkten Status, doch Tür an Tür mit den christlichen Nachbarn und damit keineswegs völlig ausgegrenzt. Der Alltag war offenbar überwiegend friedlich. Auch die ersten pogromartigen Gewaltakte seit dem Mittelalter, die Hep-Hep-Unruhen in der Zeit des Biedermeiers, scheinen Schleswig und Holstein mit seinen wenigen Juden nicht berührt zu haben. Die Geschichte der jüdischen Minderheit in Schleswig und Holstein, die spät kam und klein blieb, ist typisch für den gesamten Norden: 1782 lebten in Dänemark nur 1.830, 1838 in Schweden 900 und 1875 in Norwegen gerade 25 Juden. 1803 erfasste die erste allgemeine Volkszählung in den Herzogtümern rund 3.100 Juden. Weitaus die meisten davon lebten in Altona, der damals zweitgrößten Stadt im dänischen Gesamtstaat. Wirtschaftlich durften sie sich allein in Geldgeschäften und im – oft allein auf gebrauchte Dinge beschränkten – Handel betätigen. Vor der Zeit des Merkantilismus seit dem Ende des 18. Jahrhunderts gab es so kaum Anreize für Juden, nach Norden zu ziehen. Ausnahme waren da die florierenden Hansestädte. Sie nahmen Juden in der Regel jedoch nicht auf.

Ausgrenzen und reglementieren

Lübeck und Kiel gehörten zu den Städten, die Juden massiv ausgrenzten. Sie ließen nur wenige und das unter äußerst diskriminierenden Auflagen zu. Die Kieler Juden mussten etwa bei jedem Eintritt in die Stadt für sich den entwürdigenden Leibzoll entrichten. Ihr Hausbesitz und ihre Erwerbsmöglichkeiten waren stark eingeschränkt, ihr religiöses Leben behindert. Bis 1852 wurde ihnen zudem der eigene Friedhof und damit ein fundamentaler Teil des Ritus’ verweigert. Lübeck nahm bis zur Besetzung durch die Franzosen 1811 überhaupt nur vereinzelt Juden auf. In diesen Städten konnten sich erst nach der Gleichstellung im 19. Jahrhundert Gemeinden etablieren. Bis dahin durften sich Juden auch nicht auf dem Lande niederlassen. Sie blieben deshalb vor allem auf die Kleinstädte beschränkt. Leben durfte dort als Jude nur, wer einen Schutzbrief des Landesherren hatte. Doch es gab einige Sonderrechte. So durften Juden in den Kleinstädten ihre Religion, wenn auch nicht immer öffentlich, jedoch meist in vollem Umfang ausüben. Dennoch blieb es ein Leben unter strikten Auflagen.

(Zwei) Toleranzstädte

Schleswig-Holstein ist ein prägnantes Beispiel für die variable Judenpolitik der jeweiligen Obrigkeiten in Deutschland. Während in Kiel die Landesherren gezielt versuchten, Juden aus der Stadt herauszuhalten, luden sie seit Anfang des 17. Jahrhunderts in die zu dieser Zeit in königlichen sowie Gottorfer Teil zersplitterten Herzogtümern geradezu Juden ein, sich anzusiedeln. Dahinter steckten ökonomische Motive. Der dänische König Christian IV. (1577/ 1596-1648†) holte 1619 die ersten Sepharden in das von ihm gegründete Glückstadt. Anders als die als Aschkenasen bezeichneten deutschen Juden waren die Sepharden von der Iberischen Halbinsel hochgebildet und weltgewandt. Um sie in die neue Stadt zu bekommen, die Hamburg den Rang ablaufen sollte, gewährte Christian IV. Privilegien, die es sonst in Europa nicht gab. 1623 hatten sich bereits 29 Familien in Glückstadt niedergelassen. Doch im gleichen Maße, wie die hochfliegenden Pläne des Königs scheiterten, verließen die portugiesischen Juden auch wieder Glückstadt. Auch der Gottorfer Herzog Friedrich III. (1597/1616 – 1659†) versuchte, sie neben niederländischen Religionsflüchtlingen in das 1621 gegründete Friedrichstadt zu locken. Ein 1627 mit Spanien geschlossener Handelsvertrag verbot es ihm jedoch, sie anzuwerben. So waren es dann doch aschkenasische Juden, die seit 1675 nach Friedrichstadt zogen. Zeitweilig wuchs ihre Gemeinde zur zweitgrößten religiösen Gruppe in der Stadt. Dass in der Stadt am Zusammenfluss von Treene und Eider religiöse Toleranz gelebt wurde, bewies sich – zumindest partiell – selbst in der Phase des zunehmenden Antisemitismus nach dem Ersten Weltkrieg. 1929 noch wurde im Haus der Remonstranten eine Mikwe, das rituelle Bad für Jüdinnen und Juden, eingebaut.

Das „tolerante“ Neuwerk

In Rendsburg, der dritten “Toleranzstadt”, regelte seit 1692 ein königliches Generalprivileg die Rechte der jüdischen Minderheit. Wohnrecht wurde nur für den im Zuge des Ausbaus als Großfestung (Festung) neu angelegten Stadtteil Neuwerk gewährt. Bedingung war der Bau oder Erwerb eines Hauses. Im Gegenzug gab es für die Neusiedler erhebliche Vorteile wie unentgeltliche Bauplätze und Freiheit von Einquartierung und Steuern. Außerdem musste kein Schutzgeld entrichtet werden. Als “Hausväter” leisteten die Juden den Bürgereid. Sie erhielten dafür das eingeschränkte Ortsbürgerrecht. Damit erreichten Sie gegenüber dem fragilen Status des „Schutzjuden“ eine wesentlich stabilere Existenzform. Als Ortsbürger konnten sie nicht einfach vertrieben werden wie es Schutzjuden – von Betteljuden ganz zu schweigen – oft genug widerfuhr. Rendsburg ist aber auch ein Beispiel dafür, wie der örtliche Magistrat zusammen mit den Zünften – hier der Krämerkompanie – die anfangs gewährten Privilegien der Handels- und Religionsfreiheit unterminierte. So schaffte es die 1697 gegründete Krämerkompanie, in einem langjährigen Rechtsstreit die missliebige Konkurrenz vom täglichen Handel mit neuen Waren auszuschließen. Damit war die ökonomische Basis der jüdischen Familien erheblich geschmälert. 1732 verweigerte der Magistrat zudem den Bau eines Betsaals und versuchte so, die religiösen Privilegien zu beschneiden. Erst nachdem der Statthalter des dänischen Königs Christian VI. (1699-1749) eingriff, fiel diese Blockade. Trotz der nicht ganz so günstigen Bedingungen, wie etwa Friedrichstadt sie bot, wuchs die Rendsburger Gemeinde bis zum Bau der zweiten Synagoge 1844/45 auf knapp 300 Mitglieder an. Sie nahm damit neben Altona eine führende Rolle in Holstein ein. Abzulesen ist das an der Funktion ihres Beerdigungsplatzes in Westerrönfeld. Rund 1.300 Juden wurden dort bestattet. Damit war er eine Art Zentralfriedhof für Schleswig-Holstein. Im Begräbnisverzeichnis finden sich Tote aus Schleswig ebenso wie solche aus Wyk, Flensburg oder Kiel. Unter den jüdischen Männern, die im 18. Jahrhundert das Gemeindeleben bestimmten, waren etliche fromme und gelehrte Persönlichkeiten. Es gab familiäre Bande von Rendsburger Gemeindemitgliedern zu berühmten Rabbinern oder Gelehrten, die auch noch im 19. Jahrhundert nachzuweisen sind.

Altona als jüdisches Zentrum

Die Altonaer Gemeinde bildete bis zum Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 das jüdische Zentrum im Norden. Seit 1640 garantierte der dänische König als Landesherr hier besonders liberale Lebens- und Erwerbsbedingungen. Die zweitgrößte Stadt im dänischen Gesamtstaat übte mit ihrer ausgeprägten Hafenwirtschaft und ihrer Nähe zur Hansestadt Hamburg eine große Anziehungskraft aus. Die Gemeinde zählte 1835 über 2.000 Mitglieder und war damit die mit Abstand größte in den Herzogtümern. Der Altonaer Oberrabbiner und das Rabbinatsgericht, zuständig für Zeremonial- und Zivilsachen (bis zu einem bestimmten Streitwert), waren für alle Gemeinden zuständig. Die einzige Ausnahme bildete Glückstadt mit seiner sephardischen Gemeinde.

Die Emanzipation

Im frühen 19. Jahrhundert begann sich das Judentum zu modernisieren und zu liberalisieren. Das führte auch in Schleswig und Holstein zu einem innerjüdischen Streit zwischen Reformern und Gesetzestreuen. Jedoch hatte der bei weitem nicht solch umwälzende Folgen wie in den meisten der übrigen deutsch-jüdischen Gemeinden. Neben mehr oder weniger liberalen Gemeinden wurde eher der Weg in die Neoorthodoxie gesucht, die versuchte, religiöse Tradition mit der Offenheit für moderne säkulare Bildung zu verbinden. Mit dem Geist der Aufklärung und den freiheitlichen Ideen der Französischen Revolution einerseits, aber auch mit der fortschreitenden Integration der jüdischen Minderheit andererseits, wurden auch in Deutschland immer mehr Stimmen laut, die eine Emanzipation der Juden forderten. In Dänemark erreichten die Juden bereits 1814 die bürgerliche Gleichstellung – dies galt jedoch nicht für die übrigen Teile des dänischen Gesamtstaats. Die Petitionen jüdischer Persönlichkeiten und Gemeinden stießen bei den seit 1835/1836 bestehenden Ständeversammlungen überwiegend auf Widerstand. Hauptbeweggrund war dabei die Furcht vor wirtschaftlicher Konkurrenz und Überfremdung. Erst während der Erhebung stellte die Provisorische Regierung 1848 die Juden den übrigen Bürgern gleich. Das wurde nach deren Ende 1851 allerdings wieder rückgängig gemacht. Ein Vorgang, der sich in fast allen deutschen Regionalstaaten nach der gescheiterten Revolution von 1848 vollzog. Danach war es schließlich dem Druck der dänischen Regierung gegen den Widerstand vor allem der Ritterschaft und der Geistlichkeit zu verdanken, dass 1854 die bürgerliche Gleichstellung im Herzogtum Schleswig und schließlich 1863 in Holstein durchgesetzt wurde. Es blieb jedoch zunächst eine eingeschränkte Emanzipation. Sie garantierte noch keine vollständige politische, rechtliche und berufliche Gleichheit. Erst nach der preußischen Annexion schuf der Norddeutsche Bund 1869 ein entsprechendes Gesetz. Vollendet wurde die Gleichberechtigung der Juden in der Verfassung der Weimarer Republik.

Die Freiheit zu gehen

Die Emanzipation hatte einschneidende Folgen für die Kleinstadtgemeinden. Viele Juden in Schleswig-Holstein nutzten die neue Freiheit, um zu gehen. Sie zogen vor allem in größere Städte außerhalb der Provinz, wo mit besseren Berufs- und Bildungschancen zu rechnen war. Die verbleibenden Kleinstgemeinden waren kaum noch in der Lage, ihre religiösen Aufgaben zu erfüllen. Einige Gemeinden wie die Glückstädter, die erst nach der Gleichstellung gegründete Schleswiger und die Gemeinde Burg auf Fehmarn mussten sich auflösen. Ohne die finanzielle und organisatorische Hilfe des 1912 als Notgemeinschaft gebildeten Schleswig-Holsteinischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden und der beiden Preußischen Landesverbände jüdischer Gemeinden hätte dieses Schicksal noch weitere Gemeinden getroffen. Während das Kleinstadtjudentum an den Rand der Existenzfähigkeit geriet, rückten jetzt die Städte Lübeck und Kiel zu den neuen jüdischen Zentren auf. Bis 1933 entwickelten sich Gemeinden mit je um die 600 Mitgliedern. Repräsentative Synagogen spiegelten das inzwischen gewachsene Selbstbewusstsein der jüdischen Bürger. In Lübeck und Altona amtierten mit Dr. Salomon Carlebach und seinem Sohn Dr. Joseph Carlebach Angehörige einer der großen deutschen Rabbinerfamilien. Mit einer besonderen Konfliktsituation hatte die Kieler Gemeinde nach dem Ersten Weltkrieg fertig zu werden: Seit der Jahrhundertwende und verstärkt in den Nachkriegsjahren waren Juden aus Osteuropa, auf der Flucht vor Verfolgung und Armut, zugewandert und machten die Hälfte der Gemeinde aus. Ihre wesentlich traditionellere “Jüdischkeit” befremdete die alt eingesessenen deutschen Gemeindemitglieder, die in den Augen der Zuwanderer wiederum sich viel zu weit von den religiösen Wurzeln entfernt hatten. Es war das Verdienst des Kieler Rabbiners, Dr. Arthur Posner, dass er die religiöse und soziale Kluft zwischen den beiden Gruppen um einiges zu mindern vermochte.

Holocaust und Neuanfang

Mit der Schändung sämtlicher Synagogen und der Deportation von etwa 150 jüdischen Männern (Quelle: B. Goldberg, Abseits, S.454) im November 1938, spätestens jedoch mit der Deportation vom 6. Dezember 1941 nach Lettland und den weiteren Deportationen in die Ghettos und Lager endete das jüdische Leben in Schleswig-Holstein. Nach der Volkszählung vom 17.Mai 1939 lebten noch 1.742 Menschen in Schleswig-Holstein (ohne Altona und Wandsbek), die als „Volljuden“ oder „Mischlinge“ von den Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren. 1452 Männer, Frauen und Kinder aus Schleswig-Holstein wurden Opfer des Holocaust (Quelle: Jüdisches Museum/Schleswig-Holsteinische Landesmuseen). Nach Kriegsende sammelten sich in Schleswig-Holstein für kurze Zeit Überlebende. Von ihnen blieben nur wenige hier. Im Juni 1945 kam es zur Neugründung einer kleinen Gemeinde in Lübeck und 1960 zur Gründung der Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. in Kiel. Die Lübecker Synagoge, durch die Nationalsozialisten umgebaut und missbraucht, wurde wieder eingeweiht. 1968 schlossen sich die wenigen verbliebenen Juden der Hamburger Gemeinde an, jüdisches Leben in Schleswig-Holstein schien nun endgültig vorbei zu sein. Nach dem Zerfall der Sowjetunion wanderten seit 1991 jedoch wieder Juden zu.

Heute gibt es neun Gemeinden, orthodoxe und liberale: zwei in Kiel, zwei in Lübeck, je eine in Flensburg, Elmshorn, Bad Segeberg, Ahrensburg und Pinneberg. Dass diese Gemeinden auch Jahrzehnte nach Kriegsende nicht ungefährdet sind, haben die zwei Anschläge auf die Lübecker Synagoge 1994 und 1995 deutlich gemacht. In jüngster Zeit sind Jüdinnen und Juden auch in Schleswig-Holstein von einem immer offener und aggressiver werdenden Antisemitismus bedroht.

Dieser Artikel erschien zuerst auf der Website der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte.

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