100 Jahre deutsche Minderheit in Dänemark – erzählt in 100 Gegenständen: Knochenschnitzereien aus dem Faarhus-Lager

Foto: © Marco Freitag
Foto: © Marco Freitag // www.marco-freitag.de

Im Jahr 1920 waren die Bewohner der Region Schleswig aufgerufen, über ihre Staatszugehörigkeit abzustimmen: Deutsch oder Dänisch? Die sich aus der Volksabstimmung ergebende, bis heute gültige Grenzziehung hinterließ auf beiden Seiten nationale Minderheiten. In Kooperation mit dem Deutschen Museum Nordschleswig beleuchten wir 100 bewegte Jahre Geschichte der deutschen Minderheit in Dänemark durch den Blick auf 100 Exponate des Museums. Dieses Mal:

Nr. 3 Knochenschnitzereien aus dem Faarhus-Lager

Am 5. Mai 1945 wurde Dänemark offiziell von der deutschen Besatzungsmacht befreit. Danach begann ein Prozess, der die Geschehnisse während der fünfjährigen Besatzungszeit aufarbeiten sollte. Für den Zweck der Inhaftierung von Landesverrätern wurde in Dänemark eine Anzahl von Strafanstalten errichtet. So auch das Faarhus-Lager in der Nähe von Pattburg/Padborg. Die Gefangenen dieses Lagers waren zum größten Teil Angehörige der deutschen Minderheit in Nordschleswig.

Nach der Volksabstimmung 1920 war es das Ziel der deutschen Minderheit einen erneuten Anschluss Nordschleswigs an Deutschland zu erwirken. Um dies zu erreichen, setzte man auf einen starken „Zusammenarbeitspartner“ im Süden: Die Nationalsozialisten. Demensprechend setzte ein Prozess der Nazifizierung und der Gleichschaltung innerhalb der deutschen Minderheit nach reichsdeutschem Vorbild ein. Ein Prozess, der mit der Besetzung Dänemarks durch Deutschland am 9. April 1940 noch weitergeführt wurde.

Über 2.000 Angehörige der deutschen Minderheit meldeten sich für den deutschen Kriegsdienst. Weitere Minderheitenangehörige stellten sich in Dänemark für bewaffnete Korps zur Verfügung. Diese Teilnahme führte dann mit Ende des Krieges zu einer umfassenden rechtlichen Abrechnung der Geschehnisse und der Inhaftierung von Angehörigen der deutschen Minderheit.

Um es gleich vorwegzunehmen, die Inhaftierung der Angehörigen der deutschen Minderheit in Dänemark und die Rechtsabrechnung in Dänemark nach dem 2. Weltkrieg ist nicht zu vergleichen mit den Ereignissen in vielen anderen Ländern Europas. So gab es weder eine kollektive Verurteilung, Vertreibung, noch wurde ihnen nach dem Leben getrachtet. Trotzdem gab es gerade in der Anfangszeit der Inhaftierung Klagen über die Behandlung der Gefangenen im Faarhus-Lager.

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Hauke Grella,
Leiter der Deutschen Museen Nordschleswig

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