Der Verlust der Eigenstaatlichkeit Lübecks 1937

Wendepunkt in der Geschichte der Hansestadt?

Flyermotiv zu einer Lübecker Tagung im Jahr 2012

Lübeck ist noch nicht lange ein Teil von Schleswig-Holstein. Im zeitlichen Verlauf wird das sehr deutlich. 711 Jahre war es eigenständig, die meiste Zeit davon als autonome Republik unter der Oberhoheit des Kaisers. Teil des Bundeslandes ist es aber erst seit 1937. Waren die Ereignisse und Entscheidungen in jenem Jahr, als Lübeck durch das Groß-Hamburg-Gesetz seine Eigenstaatlichkeit verlor, ein Wendepunkt in der Geschichte Lübecks?

Zunächst ist festzustellen: Zwar wurde schon seit geraumer Zeit darüber gemunkelt, dass Lübeck seine Stadtstaatlichkeit endgültig verlieren sollte, aber die Umsetzung zum 1. April 1937 kam dann doch für alle Hansestädter überraschend. Selbst die Lübecker NS-Funktionäre erfuhren von Art und Datum der auf höherer Ebene getroffenen Entscheidungen erst kurz vor dem Umsetzungdatum. Auch sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt, am Zustandekommen der Entscheidung waren sie in keiner Weise beteiligt worden, sie ahnten oder wussten davon nur etwas früher als die Stadtbewohner.¹



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Jan Lokers

Jahrgang 2019, Ausgabe 2 - Schleswig-Holstein. Die Kulturzeitschrift für den Norden

Schleswig-Holstein zwei 2019

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