Die Volksabstimmungen 1920 und die Bonn-Kopenhagener Erklärungen 1955

1920 und 1955. Zwei Jahre von tiefgreifender Bedeutung für das Verhältnis zwischen Deutschland und Dänemark, Deutschen und Dänen, Mehrheiten und Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland. Sie sind zugleich markante Wende- und Referenzpunkte. Jørgen Kühl erklärt, warum.

Die überwunden geglaubte Grenze, hier bei Rønsdam im
Herbst 2004. Bild: Jørgen Kühl

1920 und 1955 sind Kerndaten des historischen Narratives der deutsch-dänischen Grenzregion und werden interpretiert, kontextualisiert, ritualisiert und immer wieder pointiert, um die Gegenwart, um die Modellhaftigkeit des Zusammenlebens im Grenzland, des Zusammenwirkens von und zwischen Deutschen und Dänen sowie der Minderheitenregelungen hervorzuheben. 1920 steht für die beiden Volksabstimmungen am 10. Februar und 14. März: In der nördlichen, ersten Zone, die dem heutigen Nordschleswig entspricht, en-bloc. In der zweiten, das mittlere Schleswig in einem Dreieck von der Flensburger Förde bis einschließlich der Nordfriesischen Inseln umfassend, jeweils Gemeinde für Gemeinde.

1920: Deutschland oder Danmark. Tyskland oder Dänemark.

Im Vorwege der Abstimmungen entfaltete sich auf beiden Seiten eine umfassende nationale Agitation. So wurden die Referenden nicht nur zu einer Frage von Deutschland oder Dänemark, Deutsch oder Dänisch, sondern bezogen sich auch auf soziale, wirtschaftliche, historische und politische Argumente. Im Dienste der nationalen Sachen war jedes Argument recht, egal wie verwunderlich es im Abstand von 100 Jahren erscheinen mag.

1920 war es ein ernsthaftes Anliegen, eine Frage der Gesinnung, der eindeutigen Entscheidung, des Entweder-Oders. Die Stimmberechtigten hatten nur die Wahl zwischen zwei Stimmzetteln: Deutschland oder Danmark. Ein Sowohl-Als-Auch bzw. ein Weder-Noch war nicht möglich. Dabei gingen die Wunden, die durch die Agitation und Heftigkeit der entfachten nationalen Emotionen aufgerissen wurden, zum Teil quer durch Familien und wirkten fatal über Generationen nach.

Deutschland oder Danmark. Tyskland oder Dänemark. Eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung. Nicht nur 1920, sondern zugleich für die nachfolgenden Generationen. Im Ergebnis votierten ca. 75% der 100.000 gültigen Stimmen in Nordschleswig für Dänemark, eine Minderheit von 25% zog den Verbleib bei Deutschland vor, wobei in den Städten Tondern, Apenrade und Sonderburg jeweils eine Mehrheit für Deutschland votierte. In der zweiten Zone wollten 80% von
64.500 Stimmen bei Deutschland bleiben, 20% zu Dänemark. Auch im Zentrum der dänischen Bewegung, Flensburg, votierten lediglich 25% für Dänemark. Lediglich an drei Abstimmungsorten auf Föhr gab es Mehrheiten für Dänemark. Am 15. Juni 1920 wurde Nordschleswig wieder Teil Dänemarks. Dort wurde das Ereignis auf dänischer Seite als Wiedervereinigung gefeiert; für die verbliebenen Deutschen war es eine Niederlage. Dabei war Wiedervereinigung ein Begriff, der
deutscherseits ganz anders gedeutet wurde. Es war ein Verlust, der zumindest an Orten mit pro-deutschem Votum als Ungerechtigkeit empfunden wurde. Die Wiedervereinigung der Deutschen konnte erst 70 Jahre später erfolgen, letztendlich auch im Ergebnis einer Volksabstimmung mit den Füssen. 1920 stellte sich die Frage des Grenzlandes neu. Zum ersten Mal wurde Schleswig geteilt, nach vorgestellten 1000 Jahren Zusammengehörigkeit. Das Grenzland zwischen 1864 und 1920 befand sich beiderseits der Königsau. Nunmehr wurde das ganze Schleswig zwischen Königsau und Eider zum neuen deutsch-dänischen Grenzland. Dadurch entstanden nationale Minderheiten, ein neuartiger Begriff, der auch Ergebnis des Großen Krieges 1914 – 1918 war.

Hier, bei uns, mussten die Dänen in Nordschleswig, die seit 1867 eine minoritäre Position in Preußen innehatten, sich 1920 als Mehrheit neu definieren. Dies fiel nicht immer leicht. Die deutschen Nordschleswiger, die zuvor Mehrheit waren und sich in der preußisch-deutschen Sozialisation kaum von anderen Schleswig-Holsteinern unterschieden, mussten sich jetzt als Minderheit zurechtfinden. Dies war alles andere als einfach, forderte die neue Minderheit doch eine Grenzrevision, sollten anfangs diejenigen Städte und Gemeinden, die 1920 eine pro-Deutschland-Mehrheit hatten, das Recht auf nationale Selbstbestimmung im Sinne der Wiederangliederung zu Deutschland erhalten.



Weiterlesen …?

Um den gesamten Artikel lesen zu können, buchen Sie bitte unser monatlich kündbares Online-Abo oder bestellen Sie die Print-Ausgabe.

Schon gewusst? Auch als Print-Abonnent:in der Kulturzeitschrift Schleswig-Holstein erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln auf unserer Internetseite. Sie sind Abonnent:in und haben noch keinen Online-Zugang? Dann senden Sie uns eine Mail mit Ihrer Abo-Nummer an info@schleswig-holstein.sh und wir richten es Ihnen ein.

Jørgen Kühl

Dieser Artikel basiert auf einem Vortrag zum 2. Tag der Schleswig-Holsteinischen Geschichte im Juni 2018 in Kiel und erscheint in Kooperation mit der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte.