Zeit
14. April 2025 19:30 - 21:00(GMT+02:00)
Veranstaltungsort
Auditorium Maximum - Hörsaal C
Christian-Albrechts-Platz 2
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Vortrag von Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Hermann Kantorowicz-Institut für juristische Grundlagenforschung Kants Moralphilosophie, die ihren prägnanten Prüfstein in den unterschiedlichen Formulierungen des berühmten „kategorischen Imperativs“ besitzt, ist angemessen nur vor
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Vortrag von Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Hermann Kantorowicz-Institut für juristische Grundlagenforschung
Kants Moralphilosophie, die ihren prägnanten Prüfstein in den unterschiedlichen Formulierungen des berühmten „kategorischen Imperativs“ besitzt, ist angemessen nur vor dem Hintergrund der theoretischen Zielsetzung der „Kritik der reinen Vernunft“ zu verstehen. Der Vortrag unternimmt es daher, zunächst einen knappen Abriss der theoretischen Philosophie zu entwerfen, um auf dieser Grundlage dann die Besonderheit der moralphilosophischen Konzeption zu erläutern. Hierbei geht es neben einer Erläuterung des berühmten Imperativs u.a. um die Idee der Autonomie als Selbstgesetzgebung und um Unterscheidung zwischen einem bloß „pflichtgemäßen“ und einem „aus Pflicht“ erfolgenden Handeln, die Kant auch als Unterscheidung von „Moralität“ und „Legalität“ beschreibt. Ein knapper Ausblick stellt die Frage nach der Relevanz des kantischen Moralverständnisses auch im Kontext des gegenwärtigen (Verfassungs-)Rechts.
Eintritt 6,00 Euro
SHUG-Mitglieder, Schüler, Studenten und Azubis frei
Bildnachweis
SHUG
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